Das ÜbertrittsverfahrenDas Verfahren des Übertritts in eine weiterführende Schulart soll möglichst gerecht feststellen, ob die Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch des Gymnasiums, der Realschule oder der Wirtschaftsschule gegeben sind. Der Übertritt an die Hauptschule/Mittelschule erfolgt ohne ein weiteres Übertrittsverfahren, der an das Gymnasium und die Realschule ist abhängig von der Eignungsfeststellung der Grundschule im Übertrittszeugnis. Zur Eignungsfeststellung der Grundschule wird die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe herangezogen. Bei der Ermittlung der Noten in den einzelnen Fächern werden die bis zum Zeitpunkt der Zeugniserstellung vorliegenden Bewertungen berücksichtigt (Jahresfortgangsnoten). Damit ist das über das Schuljahr bis dahin gezeigte Lern- und Leistungsverhalten des Kindes für die Übertrittseignung maßgebend. Eine Eignungsfeststellung kann ggf. auch durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart erfolgen. Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Die Ausstellung muss nicht beantragt werden. Dieses enthält: - die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M), Heimat- und Sachunterricht (HSU),
- eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
- eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Der Probeunterricht besteht aus Unterricht und schriftlichen Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Heimat- und Sachunterricht ist nicht Bestandteil des Probeunterrichts. Das Kultusministerium stellt einheitliche Aufgaben. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Bei der Notenkonstellation 4/4 in Deutsch und Mathematik im Probeunterricht entscheidet der Elternwille über den Übertritt. Für den Übertritt gelten folgende Regelungen:- Der Übertritt aus der Grundschule in die Hauptschule/Mittelschule erfolgt ohne weiteres Übertrittsverfahren.
- Alle Übertrittsregelungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, zu denen Sie dieser Link verweist: Das Übertrittsverfahren in Bayern ...
Termine 2012:Ausgabe der Übertrittszeugnisse: Mittwoch, 02. Mai 2012Anmeldung an Gymnasium/Realschule: 07.05.-11.05.2012Probeunterricht an Gymnasium/Realschule: 21.05.-23.05.2012
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