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Grundschule Veitshöchheim  > Elternbeirat

Hilfen zur konkreten Arbeit des Elternbeirates

 

1. Empfehlungen für Klassenelternsprecher und Elternbeiräte als wichtiger Beitrag zur Verwirklichung einer erziehenden Schule:

 

•   Informieren Sie sich bitte über die in der Bayerischen Verfassung niedergelegten “Obersten Bildungsziele” und setzen Sie sich persönlich damit auseinander.


• Überprüfen Sie die Möglichkeit, die in Leitbildsätzen aufgezeigten pädagogischen Anregungen auch in Ihrer Familie zu verwirklichen.


•  Zeigen Sie den Lehrkräften Ihrer Kinder, dass Sie die Notwendigkeit einer schulischen Erziehung bejahen, die auf den Grundlagen der Verfassung aufbaut und aktuellen Bedürfnissen entspricht.


•  Übermitteln Sie bitte diese Einstellung auch den Leiterinnen und Leitern der verschiedenen Schulen Ihrer Kinder - Sie werden in der Regel offene Türen vorfinden.


• Besprechen Sie im Elternbeirat Ihre pädagogischen Zielvorstellungen und versuchen Sie eine einheitliche Denk- und Handlungshaltung zu erreichen.


• Erkundigen Sie sich bei der Schulleitung Ihrer Kinder über das pädagogische Gesamtkonzept dieses Hauses. Lassen Sie sich nicht mit allgemeinen Hinweisen wie “Natürlich erziehen wir” abspeisen, sondern dringen Sie auf konkrete und detaillierte pädagogische Zielvorstellungen. Zum schulischen Bildungskonzept des Bayerischen Staates - der den einzelnen Schulen in zunehmendem Maße eigenständige Verantwortung überträgt – gehört auch die Forderung nach einem eigenen Schul-P R 0 F I L. So heißt es im neuen Lehrplan für die Grundschulen: “Eine offene und vielfältige Schulkultur wirkt sich positiv auf die Qualität von Erziehung und Unterricht sowie auf das gesamte Erscheinungsbild der Schule aus. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Schulkultur kann nur in eigener Initiative und Verantwortung von innen heraus erfolgen und gelingen.” (I/3). Die gleiche Forderung findet sich auch im BayEUG: “Bei der Erfüllung der Aufgaben der Schulen wirken alle Beteiligten, insbesondere Schule und Elternhaus, vertrauensvoll zusammen. Dies gilt auch für die Entwicklung eines eigenen Schulprofils.” (BayEUG Art. 2 (3) ).


• Nehmen Sie als Eltern das Recht wahr, Schule im Sinne der „Corporate Identity“ konstruktiv mitzugestalten.

 

 2. Empfehlungen für Klassenelternsprecher und Elternbeiräte als kooperativen Beitrag zur schulischen Qualitätssicherung

 

•  Widerstehen Sie der Versuchung, den Lehrkräften Ihrer Kinder methodische Vorschriften zu machen. Die Wahl der Unterrichtsverfahren gehört zum (verantworteten) Freiraum jeder Lehrkraft.


•  Ermuntern Sie jedoch alle Lehrer zu einem Unterricht, der modernen Ansprüchen Rechnung trägt: Methodische Vielfalt, Individualisierung des Unterrichts, Gruppen- und Partnerarbeit, reflektierter Einsatz von Medien und die vielen Chancen eines “offenen Unterrichts”  (fälschlicherweise “Freiarbeit” genannt) gehören heute zur “Grundausstattung” des Lehrens und Lernens.


• Besonders junge Lehrkräfte (“Lehramtsanwärter”) freuen sich über Ihre moralische Unterstützung, wenn es um die Anerkennung eines engagierten und schwungvoll organisierten Unterrichts geht.


•  Fortbildungsmaßnahmen kommen letztlich auch Ihren Kindern zugute. Unterstützen Sie die Fortbildungsbereitschaft (v.a. dienstälterer Lehrkräfte) - auch wenn es eine Woche lang zu Vertretungen im Unterricht kommt.


•  Fragen des Unterrichts sind auch Themen bei Sitzungen des Elternbeirats. Tragen Sie Ihre Meinungen, Ihre Anerkennungen aber auch Ihre Bedenken der Schulleitung vor. Da es grundsätzlich um das Wohl Ihrer Kinder geht, darf es keine “Tabu-Themen” geben.


•  Die “Evaluation der Schule” ist eine selbstverständliche Forderung unserer Zeit. Sie wird auch durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus unterstützt. Bei der unerlässlichen Mitarbeit des Elternbeirats im Rahmen der Durchführung und Auswertung einer Ist-Soll-Analyse geht es auch um die Gestaltung und die Effizienz des Unterrichts. Vertrauensvolle Mitarbeit ist auch hier wirkungsvoller als hektischer Aktivismus.


•  Erfahrungen zeigen, dass viele Lehrkräfte ihre unterrichtlichen Pflichten überdurchschnittlich gut erfüllen. Wie in allen Berufen gibt es auch im Lehrerstand Ausnahmen. Sollten die persönlichen Aussprachen zwischen Eltern und Lehrkraft keine Änderung beanstandeter Probleme ergeben, ist der Weg zum/zur Schulleiter/Schulleiterin und ggf. zum Staatlichen Schulamt ein nicht zu kritisierendes Recht aller Erziehungsberechtigten.

 

 

“Pflichtlektüre” für den Elternbeirat. Woher erhält man die entsprechende Information?

 

Informationsquellen des Elternbeirats

 

Eltern, die sich trotz vielfacher Belastungen im privaten Bereich zur Mitarbeit im Elternbeirat entschieden haben, verdienen von vornherein uneingeschränkten Dank und aufrichtige Anerkennung.


Erste Voraussetzung für eine erfolgversprechende Tätigkeit als Klassenelternsprecher oder Elternbeirat ist das Wissen um Gesetze und Verordnungen - kurzum die Bereitschaft, sich Informationen zu verschaffen, die das Verständnis für die Arbeit der Schule erleichtern und die eigene Tätigkeit effizienter machen.


“Pflichtlektüre” sollte demnach sein:


1. das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) - veröffentlicht im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst, Jahrgang 2000, Nr.14 Seite 210-267


2. die Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO)


3. die Dienstordnung für Lehrer an staatlichen Schulen (LDO)


4. die bayerischen Lehrpläne für die Grund- und für die Hauptschule


5. die Stundentafel für die Grundschule sowie die Stundentafel für die Hauptschule


Auf Antrag muss die Schulleitung dem Elternbeirat ein Exemplar des BayEUG und der VSO zur Verfügung stellen. Lehrpläne mit den Stundentafeln und die LDO können im Buchhandel bezogen werden oder im Internet eingesehen werden*. Das ebenfalls sehr informative “Amtsblatt” kann vom Schulleiter erbeten oder ebenfalls käuflich erworben werden.


Interessante Informationen über Pädagogik, Psychologie, Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer finden sich in den entsprechenden (Fach-) Zeitschriften, die über die Verlage bezogen oder durch Bibliotheken verliehen werden.


Weitere Möglichkeiten insbesondere für den Elternbeiratsvorsitzenden und (oder) alle an der Schule Interessierten sollten die von verschiedenen Organisationen durchgeführten Seminare für Elternbeiräte sein, die neue Infos vermitteln und einen oftmals zu einem fruchtbaren Gedankenaustausch anregen.


(*): Seite des Kultusministeriums:
http://www.stmuk.bayern.de/km/schule/lehrplaene/
http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=0&QNav=4&TNav=0&INav=0


Quelle:
http://www.hss.de/uploads/tx_ddceventsbrowser/Leitfaeden_fuer_Elternbeiraete.pdf