Aufnahmeregelung ab 2010/11 In Bayern gilt seit 01. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Schulpflichtig sind auch die Kinder, bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Vorzeitige Aufnahme:Diese Regelung bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Eine vorzeitige Aufnahme in diesem Zeitraum geborener Kinder ist auf Antrag der Eltern möglich. Das Kind kann vorzeitig aufgenommen werden, wenn das Kind schulfähig ist, d.h. wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Hier sind die schriftlichen Empfehlungen/Stellungnahmen der Kindertageseinrichtung und des Kinderarztes hilfreich. Im Zweifelsfall kann die Schule die Schulfähigkeit prüfen. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt der Schulleiter.
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